Häufige Fragen
Alles, was Sie über inGemeinschaft wissen möchten.
Von der ersten Anmeldung bis zum Einzug: hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Vermietende und Mietende am häufigsten stellen.
Über inGemeinschaft
Was ist inGemeinschaft?
inGemeinschaft vermittelt und begleitet Wohnpartnerschaften zwischen älteren Menschen mit freiem Zimmer und Jüngeren, die günstigen Wohnraum suchen. Wir bringen Generationen in einer WG zusammen und begleiten dabei als zuverlässiger Ansprechpartner.
Wer kann teilnehmen?
Alle, die Lust auf Gemeinschaft haben. Im Fokus stehen Menschen ab etwa 55 mit freiem Wohnraum sowie Jüngere zwischen 18 und 30. Entscheidend sind aber nur Offenheit, Verlässlichkeit und Freude am Miteinander.
In welchen Regionen gibt es inGemeinschaft?
Wir sind derzeit in München, Berlin und Köln vertreten – dort leben Menschen bereits erfolgreich in Wohnpartnerschaften zusammen. Weitere Städte folgen nach und nach.
Was bedeutet eigentlich „Mehrgenerationen" bei inGemeinschaft genau?
Bei inGemeinschaft bedeutet Mehrgenerationen nicht nur klassisch „Student und Seniorin". Es kann genauso eine Wohnpartnerschaft zwischen einem 60-Jährigen und einer 70-Jährigen sein – oder zwischen jemandem, der 30 und jemandem, der 80 ist.
Auf Wunsch vermitteln wir auch gezielt innerhalb bestimmter Altersbereiche. Denn zum Schluss ist nicht das Alter entscheidend, sondern die Chemie zwischen den beiden Bewohnern.
So funktioniert die Vermittlung
Wie funktioniert die Vermittlung – Schritt für Schritt?
Der Ablauf ist für Vermietende und Mietende gleich einfach – in fünf klaren Schritten:
- Kostenlos registrieren: Beide Seiten legen ein Profil an und erzählen uns von der Wohnsituation, ihren Wünschen und Vorstellungen.
- Passende Vorschläge: Nur Mitbewohner, die wirklich zu den Kriterien passen, können sich bei den Vermietenden melden. Wir verifizieren und prüfen Vermietende.
- Persönliches Kennenlernen: Wenn die Chemie stimmen könnte, organisieren Mietende und Vermietende das Kennenlernen selbst – meist vor Ort in der Wohnung. Wir unterstützen Sie dabei gerne, aber wir organisieren das Treffen nicht selbst.
- Digitaler Mietvertrag: Passt es für beide Seiten, kann der Mietvertrag direkt digital über uns abgeschlossen werden. Wir begleiten Sie bis zum Einzug.
- Einzug mit Tipps und Tricks: Beim Einzug unterstützen wir Sie auch mit praktischen Tipps und Tricks, damit der Start in die Wohnpartnerschaft gut gelingt.
Parallel zum gesamten Prozess sind wir jederzeit telefonisch erreichbar. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Wie funktioniert eine Besichtigung, wenn der Mieter nicht vor Ort ist?
Die meisten Vermietenden bevorzugen ganz bewusst eine Besichtigung und ein Kennenlernen vor Ort – so lässt sich am besten spüren, ob die Chemie stimmt und die Wohnung passt.
Für einige Vermietende ist auch ein Video-Call in Ordnung, um erste Eindrücke zu sammeln, wenn Sie nicht in derselben Stadt sind. Ob das im konkreten Fall möglich ist, muss aber vorher individuell mit den Vermietenden abgeklärt werden – es ist keine Standardlösung.
Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen dabei, eine für beide Seiten passende Form der Besichtigung zu vereinbaren.
Welche Dokumente werden für eine Wohnpartnerschaft benötigt?
Für Mieterinnen und Mieter
Ausweiskopie: Vorder- und Rückseite eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Bonitätsnachweis – mindestens zwei Nachweise kombinieren, damit sich die Zahlungsfähigkeit realistisch einschätzen lässt:
- Schufa-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
- Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen oder aktueller Arbeitsvertrag)
Wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist, das mindestens die zweifache Miete deckt: Bürgschaftserklärung (z. B. durch Eltern oder Dritte), ggf. Sperrkonto-Nachweis oder Studien-/ Arbeitsgenehmigung.
Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung – empfohlen mit Schlüsselverlust-Absicherung, besonders bei möblierten Wohnungen.
Zusätzliche Unterlagen – je nach Situation
Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel.
Nach Einzug (gesetzlich vorgeschrieben): Meldebescheinigung nach § 17 Abs. 1 BMG, idealerweise innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.
Kosten & Servicegebühr
Was kostet inGemeinschaft?
Unsere Servicegebühr wird entweder von Vermietern oder von Sponsoren (Unternehmen & Kommunen) getragen — für Mieter ist unser Service kostenfrei. Registrieren und Ausprobieren ist für alle grundsätzlich kostenlos.
💚 Für Vermieter — zahlen nur bei Erfolg
Fällt die Wahl auf einen Mieter, der nicht gesponsert ist, wird einmalig eine Servicegebühr in Höhe einer halben Monatsmiete fällig.
- Registrierung, Kennenlernen & Vermittlung: kostenlos
- Zahlung erst nach Vertragsabschluss bzw. bei Einzug
- Keine Abos, keine versteckten Kosten
💡 Oder: Ihr Service wird gesponsert — dann ist der Service für Sie kostenfrei.
Immer mehr Unternehmen und Kommunen tragen unsere Servicegebühr für ihre Mitarbeiter bzw. Bürger. Zieht ein geförderter Mieter bei Ihnen ein, ist der Service für Sie komplett kostenfrei — bei identischer persönlicher Begleitung und voller Zufriedenheitsgarantie.
Ob ein Sponsoring greift, sehen Sie transparent im Profil jedes Interessenten, den wir Ihnen vorstellen. Sie müssen dafür nichts tun — registrieren Sie sich kostenlos, wir prüfen das für Sie mit.
🛡️ Unsere Zufriedenheitsgarantie
Sollte Ihr Mieter innerhalb der ersten 2 Monate wieder ausziehen, erstatten wir Ihnen die Servicegebühr vollständig zurück.
Wohnen, Vertrag & Absicherung
Gibt es bei einer Wohnpartnerschaft einen Mietvertrag?
Ja, Vermieter und Mitbewohner schließen einen Mietvertrag ab, damit beide rechtlich abgesichert sind. Dabei unterstützen wir in allen Schritten – vom Vertragsabschluss bis zur Wohnsitzanmeldung.
Muss bei einer Wohnpartnerschaft eine Kaution gezahlt werden?
Ja, grundsätzlich muss bei einer Wohnpartnerschaft eine Kaution gezahlt werden. Diese beträgt zwischen ein und zwei Mieten. Die konkrete Höhe legt der Vermieter fest.
Brauche ich als Mieter eine Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht – wir empfehlen sie aber allen Mietenden ausdrücklich, gerade wenn Sie mit anderen zusammenwohnen.
Sie schützt Sie zuverlässig, falls einmal etwas passiert: vom umgestoßenen Wasserglas auf dem Laptop des Mitbewohners bis zum verlorenen Wohnungsschlüssel. Ohne Versicherung müssten Sie solche Schäden aus eigener Tasche tragen – und die können schnell in den vier- oder fünfstelligen Bereich gehen.
Die gute Nachricht: Eine gute Haftpflichtversicherung ist überraschend günstig. Es gibt bereits sehr gute Tarife ab etwa 3–4 € pro Monat – also weniger als ein Kaffee unterwegs – und sie sichern Sie mit Deckungssummen im Millionenbereich ab.
Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne verlässliche Partner, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben. So können Sie entspannt einziehen – ohne im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Was ist, wenn es zwischen uns nicht harmoniert?
Keine Sorge, wir stehen Ihnen zur Seite. Falls es Probleme gibt, vermitteln wir fair und finden gemeinsam eine gute Lösung. Und sollte es gar nicht passen, unterstützen wir beim Auszug und helfen, Alternativen zu finden.
Wie kann ich ein WG-Zimmer kündigen?
Grundsätzlich gilt: Der Mietvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Damit die Kündigung wirksam ist, muss sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats bei der jeweils anderen Partei eingehen.
Sonderregelung bei möblierten Zimmern
Handelt es sich um ein möbliertes Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, greift § 573c Abs. 3 BGB. In diesem Fall ist eine deutlich kürzere Kündigungsfrist möglich: Bis spätestens zum 15. eines Monats kann die Kündigung erklärt werden – das Mietverhältnis endet dann bereits zum Ende desselben Monats. Beide Seiten können in diesem Sonderfall mit nur zwei Wochen Frist kündigen.
Beispiel: Geht die Kündigung am 15. Juni zu, endet das Mietverhältnis bereits am 30. Juni. Umgekehrt gilt dieselbe Regelung.
Diese Ausnahmeregelung soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, das Mietverhältnis kurzfristig zu beenden, falls das Zusammenleben wider Erwarten nicht harmoniert. Unser Ziel bleibt aber stets, dass Wohnpartnerschaften langfristig und vertrauensvoll funktionieren.
Keine passende Antwort gefunden?
Kein Problem – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie direkt bei uns an.